Verordnung

Hinweise zur Verordnung

Die Soziotherapie kommt für ein breites Spektrum psychischer Erkrankungen und Problembereiche in Frage.

Die zugelassenen Standorte in der alphina gGmbH für Soziotherapie haben einen kassenübergreifenden Vertrag mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) geschlossen. Durch diesen Vertrag können alle gesetzlich versicherten Menschen, mit passender Indikation, Soziotherapie in Anspruch nehmen. Bei privaten Krankenkassen muss vorab geklärt werden, ob die zuständige Krankenkassen den vorgegebenen Satz der alphina gGmbH übernimmt.

Die Soziotherapie nach §37a ist eine von verschiedenen SGB V-Leistungen, die die alphina gGmbH seit 2019 anbietet.

Soziotherapie ist eine Verordnung, die von Fachärzt:innen für Psychiatrie oder Psychotherapeut:innen jeweils mit entsprechender Zulassung ausgestellt werden kann. Zudem wird ein Behandlungsplan erstellt, der von allen Beteiligten unterschrieben wird und als inhaltliche Grundlage dient.

Grundsätzlich gelten die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung von Soziotherapie in der vertragsärztlichen Verordnung (siehe: Richtlinien).

Gerne unterstützen wir bei der Organisation von Soziotherapie-Verordnungen.

Eine Soziotherapie-Verordnung wird von Ihnen – als Behandler:in – veranlasst. Wichtig ist neben der Diagnose auch der GAF-Wert (Global Assessment of Functioning), der für eine Verordnung den Wert von 40 nicht überschreiten darf. Die Verordnung wird von Ihnen ausgestellt und unterschrieben.

Menschen mit Erkrankungen, die nicht unter die Genannten fallen, können darüber hinaus auch einen Anspruch haben, wenn der GAF-Wert ≤ 40 ist und zusätzlich stark eingeprägte Fähigkeit zur Planung, Strukturierung und Umsetzung von Alltagsaufgaben besteht und/oder relevante CO-Morbiditäten (psychiatrische wie bspw. Suchterkrankung oder Persönlichkeitsstörung und somatische wie bspw. Mobilitätseinschränkungen) vorliegen. Darüber hinaus kann eine stark eingeschränkte Wegefähigkeit oder nicht vorhandene oder ebenfalls stark eingeschränkte Fähigkeit zur Inanspruchnahme ärztlicher bzw. ärztlich verordneter Leistungen zu einem Anspruch auf Soziotherapie führen.

Zu dieser Verordnung ist ein Behandlungsplan zu erstellen. Dieser wird in der Regel mit dem/der Patient:in von uns erarbeitet und ausgefüllt. Allerdings ist Ihre Unterschrift auf dem Behandlungsplan relevant.

Verordnung und Behandlungsplan werden von uns an die Krankenkasse der Patientin/des Patienten gesendet.